Stellenanzeige schreiben in 7 Schritten | Tipps und Muster

Zuletzt aktualisiert:
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2022
21.5.22
10/10/2022
10/10/2022
Minuten Lesedauer
Tamara Karg
Stellenanzeige schreiben, die wirklich funktioniert ✅ Einfach Schritt für Schritt ✅ Inklusive Muster und Vorlage ✅Sofort mehr Bewerber ➤So einfach geht's!
Inhalt

Stellenanzeige schreiben – wir zeigen Ihnen, wie es geht!

Eine ansprechend formulierte Stellenanzeige ist die Grundlage, um potentielle Bewerber*innen auf ein Jobangebot aufmerksam zu machen. Sie müssen sich genau überlegen, welche Formulierungen am besten bei Ihrer Zielgruppe ankommen und wie Sie eine Stelle interessant beschreiben – ohne dabei zu übertreiben.

In diesem Artikel fassen wir für Sie die wichtigsten Tipps rund um das Schreiben von Stellenanzeigen zusammen und zeigen Ihnen anhand eines Beispiels, wie ein gelungenes Jobangebot aussehen könnte.

Zudem geben wir Tipps, wie Sie nicht nur eine Stellenanzeige schreiben, sondern auch eine Jobanzeige aufgeben können, um viele geeignete Kandidat*innen zu finden.

checkliste stellenausschreibung

In 7 Schritten zur perfekten Stellenausschreibung

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt vom „leeren Blatt“ zur vollständigen Stellenausschreibung gelangen. Diese kleine Checkliste wird Ihnen dabei helfen, eine bessere und interessantere Stellenanzeige zu schreiben.

Schritt 1: Anrede und Stil der Stellenanzeige

Überlegen Sie sich genau, wie Sie Bewerber*innen ansprechen möchten. Orientieren Sie sich dabei an der Kultur in Ihrem Unternehmen. Duzen Sie die Kollegen auf dem Flur – obwohl sie in einer anderen Abteilung arbeiten und Sie eigentlich kaum Kontakt haben? Dann geht es vermutlich etwas lockerer bei Ihnen zu und dementsprechend sollte auch die Sprache in der Stellenanzeige gewählt werden.

Ob der Schreibstil der Stellenanzeige eher locker oder seriös gewählt wird, hängt aber nicht nur von der Branche und der Unternehmenskultur ab. Auch die Seniorität der beworbenen Stelle kann einen Einfluss auf die Wortwahl haben.

Suchen Sie z. B. in Ihrer Stellenanzeige nach einer Führungskraft, erwartet der infrage kommende Personenkreis vielleicht eher, mit einem höflichen „Sie“ angesprochen zu werden. Azubis, Absolvent*innen und Young Professionals fühlen sich oft stärker mit einem persönlichen „Du“ adressiert.

Ebenso müssen Sie sich Gedanken machen, in welcher Sprache Sie die Stellenanzeige schreiben wollen. Große Firmen oder Unternehmen im wissenschaftlichen Forschungsumfeld, die internationale Mitarbeiter*innen mit guten Sprachkenntnissen suchen, entschließen sich oftmals für eine englische Stellenanzeige. Sind englische Sprachkenntnisse nicht essentiell, sollten Sie aber bei der Formulierung der Stellenausschreibung bei Ihrer Landessprache bleiben.

Schritt 2: Jobbezeichnung für die Stelle auswählen

Englische Jobbezeichnungen liegen im Trend. Insbesondere die Endung „Manager“ sieht man mittlerweile selbst auf unteren Ebenen der Hierarchie. Oft geht die Verwendung wohlklingender Jobbezeichnungen aber mit großen Unterschieden der tatsächlichen Tätigkeit bei verschiedenen Firmen einher.

Versuchen Sie, schon bei der Jobbezeichnung möglichst eindeutig in Ihrer Stellenanzeige zu kommunizieren, welche Aufgaben und wie viel Verantwortung übernommen werden müssen. Eine schlüssige Hierarchie könnte zum Beispiel so aussehen:

  1. Junior XY Manager
  2. Senior XY Manager
  3. Teamlead XY
  4. Head of XY

Natürlich können Sie auch etwas kreativer werden und sich beim Stellenanzeige schreiben Ihre eigenen Bezeichnungen ausdenken. Allerdings sollten diese stets miteinander vergleichbar sein, um die Kandidat*innen nicht zu verwirren.

Tipp:

Im Titel der Stellenbeschreibung können Sie direkt auf wichtige Eckpunkte der ausgeschriebenen Stelle hinweisen, z. B. „in Teilzeit“ oder „ab sofort“. Direkt unter dem Titel sollten die genauen Definitionen der Rahmenbedingungen zur Stellenausschreibung untergebracht werden, wie Vollzeit oder Teilzeitstelle, gewünschter Eintrittszeitpunkt, befristet oder unbefristet und der Standort, wenn es mehrere Standorte des Unternehmens gibt.

Schritt 3: Interessante Unternehmensbeschreibung verfassen

In einigen gut formulierten Sätzen sollten Sie zu Beginn Ihrer Stellenanzeige auf Ihr Unternehmen eingehen und dieses kurz vorstellen.

Auf diese Unternehmensbeschreibung können Sie keinesfalls verzichten! Dies ist Ihre Bewerbung als Arbeitgeber*in bei dem*der Bewerber*in: Stecken Sie also ruhig etwas Zeit in die Formulierung einer attraktiven Unternehmensbeschreibung. Folgende Aspekte sollten in Ihrer Stellenanzeige Berücksichtigung finden:

  • Welcher Branche ist Ihr Unternehmen zuzuordnen?
  • Welches Ziel bzw. welche Vision verfolgt das Unternehmen?
  • Welches Produkt oder welche Dienstleistung bieten Sie?
  • Wie groß ist das Unternehmen, agieren Sie international?
  • Haben Sie flache Hierarchien und kurze Wege oder gibt es viele Hierarchie-Ebenen und somit viele Aufstiegschancen?
  • Wodurch stechen Sie besonders hervor (gewonnene Auszeichnungen, Marktführer*in der Branche, besonders beliebt etc.)?

Schritt 4: Tätigkeitsbeschreibung formulieren

Im nächsten Abschnitt der Stellenanzeige geht es darum, die Aufgaben möglichst konkret zu beschreiben. Allgemein gehaltene Aufzählungen und Floskeln helfen hier nicht weiter. Versuchen Sie lieber, konkret die wichtigsten Aufgaben aus dem Arbeitsalltag zu nennen.

Es bietet sich an, die verschiedenen Aufgaben für die Stellenausschreibung als Bullet-Points untereinander anzuordnen. Mehr als 6-7 sollten es aber nicht sein. Sonst wir die Liste schnell unübersichtlich und abschreckend.

Insgesamt sollten Sie sich darum bemühen, in Ihrer Stellenanzeige einen realistischen Eindruck zu hinterlassen. Eine Führungskraft hat nicht nur drei Aufgaben zu bewerkstelligen und ein Werkstudent sollte sich nicht durch eine Liste von 15 ungenau formulierten Punkten kämpfen müssen.

Exclamation

Wichtig:

Wichtig:

Aufgaben, die mit Mitarbeiter*innen-Führung, Kund*innen-Kontakt und Reisetätigkeit in Verbindung stehen, sollten unbedingt in Ihrer Stellenanzeige deutlich aufgeführt werden. Schließlich können diese für eine*n Bewerber*in wichtige Kriterien für oder gegen eine Bewerbung sein.

Schritt 5: Anforderungsprofil definieren

Ähnlich wie die Aufgabenbeschreibung können Sie auch das Anforderungsprofil am besten in Listenform darstellen. Hierbei hat es sich aber als praktisch erwiesen, in der Stellenanzeige zwei unterschiedliche Anforderungskataloge zu definieren: „must have“ und „nice to have“.

Als „must have“ bezeichnen Sie alle Basisqualifikationen, die ein*e Bewerber*in mitbringen muss. Seien Sie hier lieber nicht zu restriktiv. Sonst entmutigen Sie vielleicht potenziell großartige Kandidat*innen, die aber keinen geradlinigen Lebenslauf haben und sich von Ihren hohen Anforderungen abschrecken lassen.

Versuchen Sie, sich bei den „must haves“ Ihrer Stellenanzeige auf 3-4 wesentliche Aspekte zu fokussieren. Es muss aus der Stellenanzeige direkt hervorgehen, warum diese Qualifikationen für die Stelle benötigt werden. Der Rest kann der Kategorie „nice to have“ zugeordnet werden. In beiden Fällen sollten die Anforderungen absteigend nach deren Relevanz sortiert werden.

Tipp:

Berufsanfänger*innen und Quereinsteiger*innen sind sich oftmals nicht sicher, ob sich eine Bewerbung für sie lohnt. Sofern Sie eine Stelle prinzipiell auch mit Berufsanfänger*innen und Quereinsteiger*innen besetzen würden, sollten Sie als Arbeitgeber*in diese Zielgruppen in der Stellenanzeige direkt ermutigen, sich zu bewerben.

Schritt 6: Benefits und Unternehmenskultur herausstellen

Dass die Mitarbeiter*innen Getränke, Obst und Snacks bei der Arbeit erhalten, ist fast schon zum Standard geworden. Dennoch solltest Sie es in der Stellenausschreibung erwähnen.

Wenn Ihr Unternehmen darüber hinaus aber mit weiteren Benefits punkten kann, ist das natürlich mehr als hilfreich. Die kostenlosen bzw. kostengünstigen Zusatzleistungen helfen dabei, Ihre Firma in der Stellenanzeige von anderen abzugrenzen.

Vielleicht ist ein bestimmtes Angebot (z.B. ein vom Unternehmen gezahltes ÖNVP-Ticket oder die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten) genau der entscheidende Grund, warum ein*e Bewerber*in Sie als Arbeitgeber*in auswählt.

Wenn Sie als Arbeitgeber*in bisher keine speziellen Benefits für Ihre Mitarbeiter*innen bereithalten, sollten Sie einmal darüber nachdenken, genau das in Zukunft zu tun. Oft bringen diese Zusatzleistungen einen echten Mehrwert für die Mitarbeiter*innen, ohne dass sie Sie viel kosten. Hier sind einige Möglichkeiten, in der Stellenanzeige bei Bewerber*innen zu punkten:

  • Fitness-Angebote
  • Teamevents
  • Massageangebote
  • Gesundheitsangebote
  • Betriebsrente
  • Bonuszahlungen und Umsatzbeteiligungen
  • Weiterbildungsangebote
  • 4 Tage Arbeitswoche
  • Workations

Schritt 7: Call-to-Action integrieren

Am Ende der Stellenanzeige sollten Sie unbedingt eine klare Handlungsaufforderung für den*die Leser*in einbauen. Besonders wirksam ist es, wenn Sie diesen optisch hervorheben können (z.B. als Button). Idealerweise startet nach dem Klick auch sofort der Online-Bewerbungsprozess.

Zusätzlich dazu sollten Sie eine*n Ansprechpartner*in mit Telefon und Mailadresse nennen. Somit gibt es eine feste Kontaktperson für alle Fragen, und die Bewerber*innen fühlen sich gut aufgehoben.

Weitere Tipps und Hinweise zum Stellenanzeige schreiben

Das Grundgerüst Ihrer Jobausschreibung steht nun. Es gibt aber noch ein paar Dinge, auf die wir im Folgenden hinweisen möchten. Wenden Sie diese Tipps an und vermeiden Sie Fallstricke, damit Ihre Stellenanzeigen noch ansprechender werden.

Gehalt in der Stellenanzeige erwähnen – ja oder nein?

In den meisten Stellenanzeigen finden sich keine genauen Angaben zum Gehalt. In Österreich ist es aber beispielsweise bereits Pflicht, eine Untergrenze zu nennen. Hier erfährt der*die Leser*in also bereits, was er*sie in seinem*ihrem neuen Job mindestens verdient – alles andere ist Verhandlungssache.

Da wir in Deutschland eine derartige Regelung noch nicht haben, müssen Sie auch kein Mindestgehalt oder eine Gehaltsspanne in die Stellenanzeige mit aufnehmen. Viele Unternehmer*innen spielen den Ball den Bewerber*innen zu. So können Sie einfordern, dass der*die Kandidat*in bei der Bewerbung mit dem frühestmöglichen Eintrittsdatum auch direkt eine Gehaltsvorstellung angibt.

Achtung: Fallstrick Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (kurz: AGG) verbietet Benachteiligungen von Bewerber*innen aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft etc.

Beim Schreiben der Stellenausschreibung müssen Sie also dafür sorgen, dass absolute Neutralität gewahrt ist und keine Personengruppe diskriminiert wird. Seien Sie lieber etwas vorsichtiger mit Ihren Formulierungen.

Die Geschlechtsneutralität, die meist durch ein (m/w/d) in der Jobbezeichnung gelöst wird, ist dabei nur ein Aspekt von vielen. Auch sollten Sie es vermeiden, von einem „jungen Team“ zu sprechen. Das könnte den Anschein erwecken, als hätten ältere Mitarbeiter*innen per se keine Chance in Ihrem Unternehmen.

Auch die Sprache der Stellenausschreibung sollte zu den Anforderungen passen. Suchen Sie z. B. eine*n Programmierer*in, der*die nur über „grundlegende Deutschkenntnisse“ verfügen muss, sollten Sie die Stellenanzeige auch in Englisch verfassen.

Ohnehin sollten Sie bei Angaben zur Sprache Vorsicht walten lassen. „Deutsch als Muttersprache“ ist eine tendenziell diskriminierende Anforderung. Schreiben Sie lieber etwas wie „sehr gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt“. Zudem müssen Sie in einigen Fällen vielleicht sogar explizit nachweisen, wieso überhaupt so gute Fähigkeiten in Bezug auf die deutsche Sprache benötigt werden, und dass diese Forderung nicht dazu dient, ausländische Bewerber*innen fernzuhalten.

Darüber hinaus dürfen Sie in Ihrer Stellenanzeige nicht explizit ein Bewerbungsfoto einfordern. Dies könnte den Anschein erwecken, dass Sie die Bewerber*innen schon im Vorfeld aufgrund ihrer optischen Erscheinung, sowie Alter und Ethnie aussortieren möchten.

Tipp: In der Stellenanzeige auf das Anschreiben verzichten

Zur traditionellen Bewerbung zählt ein Anschreiben dazu. Allerdings kostet es viel Zeit, wenn Sie als Personaler*in jedes Anschreiben durchsehen müssen. Auch für Ihre Bewerber*innen wird damit der gesamte Prozess in die Länge gezogen. Für Bewerber*innen schränkt ein persönliches Anschreiben die Anzahl an Bewerbungen ein, die sie in einer bestimmten Zeit verfassen können. Der*Die eine oder andere Kandidat*in bewirbt sich dann vielleicht nur bei einem anderen Unternehmen.

Tatsächlich haben einige Unternehmen schon hervorragende Erfahrungen damit gemacht, wenn auf ein Anschreiben bei der Bewerbung verzichtet wurde. Die Bewerber*innen-Zahlen konnten drastisch gesteigert werden, während der eigene Aufwand sank.

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Optische Gestaltung der Stellenanzeige

Wie Sie bereits in unserem Beispiel gesehen haben, sollten Sie viele Absätze, Aufzählungen und ähnliche auflockernde Elemente in den Text integrieren. Fließtext ist unübersichtlich. Daher sind auch Zwischenüberschriften so wichtig. Mit ihnen geben Sie Ihrer Stellenanzeige Struktur und jede*r Bewerber*in findet direkt das, wonach er*sie Ausschau hält.

Wenn Ihre Firma über ein Corporate Design verfügt, sollten Sie die Stellenausschreibung in dieser Hinsicht unbedingt abstimmen. Zumindest sollte aber das Logo Ihres Unternehmens sichtbar präsentiert werden.

Auch die Integration von Bildern wertet eine Stellenanzeige auf. Hier sind 1-2 authentische Fotos eine bessere Wahl als Stockfotos, die vielleicht sogar auch von der Konkurrenz verwendet werden.

Wie wäre es z. B., wenn Mitarbeiter*innen oder Vorgesetzte auf den Bildern zu sehen sind, sodass die Bewerber*innen gleich ein Gesicht mit dem*der Arbeitgeber*in verbinden können? Etwas aufwändiger, aber noch persönlicher, wäre eine Videobotschaft. Diese sollte sich auf die Stelle oder den Bewerbungsprozess beziehen. Der Imagefilm des Unternehmens eignet sich hier weniger.

Das Verlinken der eigenen Website ist zudem ebenfalls sehr empfehlenswert. Möchte ein*e potentielle*r Bewerber*innen noch weitere Informationen einholen, sollten Sie ihn*sie direkt auf Ihre Unternehmensseite führen. Hilfreich kann auch die Integration eines Google-Maps-Eintrags sein. So weiß der Kandidat gleich, wo Ihr Unternehmen sitzt.

Stellenanzeige aufgeben mit Recruitee

Nun haben Sie es fast geschafft! Die Stellenanzeige ist auf den Punkt formuliert, optisch ansprechend gestaltet und alle Fallstricke sind aus dem Weg geräumt. Was jetzt noch fehlt, ist die Verbreitung.

Es lohnt sich, verschiedene Jobportale und soziale Netzwerke zu bespielen. Dadurch steigert sich nicht nur die Reichweite Ihrer Stellenanzeige. Viele Bewerber*innen durchforsten eine Vielzahl von Jobbörsen nach Stellenanzeigen. Je öfter Ihre Stellenausschreibung in deren Suchen auftaucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich eine Bewerbung erfolgt.

Nutzen Sie Recruitee und finden Sie automatisch die richtigen Portale, um Ihre Stellenanzeige aufzugeben. Mit Recruitee sparen Sie Geld und Zeit, indem Sie zielgruppengenau die passenden Jobportale und Social Media Kanäle in die Kampagne einbinden. Managen Sie die Kandidat*innen und vergleichen Sie ihre Qualifikationen direkt in der Software. So finden Sie schnell und zielgerichtet Ihre*n Wunsch-Kandidat*in, ohne unnötig Geld auf ungeeignete Verbreitungskanäle zu verschwenden.

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